Kinder- und Jugendbeteiligung

Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist in Baden-Württemberg durch die Gemeindeordnung §41a gesetzlich geregelt: (1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von...