Zuschüsse

Zuschüsse

Die wichtigsten Bestandteile der Förderung von Vereinen und Verbänden:

  • Förderung der außerschulischen Jugendarbeit im Landkreis Calw
  • der Landesjugendplan

Förderung der außerschulischen Jugendarbeit im Landkreis Calw

Förderung von Zeltlagern, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen, Kinderspielstädte, die Durchführung von Schulungen und die Teilnahme an JuLeiCa-Schulungen.

  • Bei Freizeiten und Zeltlagern beträgt die Förderung:
    • 2,50 € pro TN und Tag
    • 8,00 € pro Betreuerin bzw. Betreuer und Tag (wobei auf 6 TN eine betreuende Person abgerechnet werden kann; bei gemischten Freizeiten immer eine weibliche Betreuerin und ein männlicher Betreuer)
  • Bei selbst durchgeführten Schulungen:
    • 8,00- € pro Tag und TN (wobei ein Tag mind. 5 Stunden Programm umfasst)
  • Bei Stadtranderholungen und Kinderspielstädten:
    • 1,00 € pro TN und Tag
    • 4,00 € pro Betreuerin bzw. Betreuer und Tag (wobei auf 6 TN eine betreuende Person abgerechnet werden kann)
    • Höchstbetrag pro Maßnahme: 2000,– €
  • Teilnahme an externen JuleiCa-Schulungen mit 5,00 € pro Tag

Unser Antragsformular finden Sie hier als pdf zum Download:

Formular Zuschüsse Landkreis Calw

Landesjugendplan

Bei der Beantragung gelten folgende Grundsätze:

  • Die Anträge müssen bis 1. April beim Regierungspräsidium vorliegen.
  • Die Anträge müssen über die Dachorganisation bzw. die Verbandsleitung zum Regierungspräsidium gestellt werden.
    Daher gelten frühere Fristen, die zwingend einzuhalten sind, damit die Anträge rechtzeitig zu 1. April beim RP vorliegen.
  • Es muss ein Bildungskonzept des Verbandes der beantragt vorliegen. Sollte kein Bildungskonzept vorliegen, muss für die jeweiligen Anträge das Bildungsziel der Maßnahme formuliert werden.
  • Personenbezogene Daten von Teilnehmenden oder Beschäftigten werden im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens oder im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung nicht erhoben und verarbeitet. Sie müssen lediglich zu Prüfzwecken vorgehalten werden.
  • Die im folgenden genannten Fördersätze sind Höchstsätze. Die tatsächlichen Sätze werden jährlich, je nach Haushaltslage des Landes, berechnet und können darunter liegen.

Gefördert werden:

  • pädagogische Betreuerinnen und Betreuer bei Jugenderholungsmaßnahmen bis zu 25,- € pro Tag
  • die Teilnahme finanziell schwächer Gestellter bei Jugenderholungsmaßnahmen bis zu 25.- € pro Tag
  • Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern.
    Die Lehrgänge sind im Bildungskonzept oder dem Maßnahmenprogramm zu beschreiben und sollen sich inhaltlich in der Regel an den Standards der JuLeiCa-Ausbildung und deren Vertiefung orientieren. Je Tag und teilnehmende Person bis zu 25.- € pro TN
  • Themenorientierte Bildungsmaßnahmen bis zu 25.- € pro Tag und teilnehmende Person. Die themenorientierten Bildungsmaßnahmen umfassen einen festen Teilnehmerkreis und sind im Bildungskonzept oder dem Maßnahmenprogramm zu beschreiben.
  • Projekte mit Bildungscharakter: Anerkannten freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung werden für Projekte mit Bildungscharakter Zuschüsse gewährt.
    Projekte haben ein Bildungsziel, einen definierten Projektzeitraum und sind klar von Maßnahmen der Ehrenamtsqualifizierung und von themenorientierten Bildungsmaßnahmen sowie von Gruppenstunden abgegrenzt. Projekte mit Bildungscharakter sind im Bildungskonzept oder dem Maßnahmenprogramm zu beschreiben. Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der als notwendig anerkannten Gesamtkosten. Er ist auf einen Zuschuss von bis zu 5000,- € je Projekt begrenzt.

Internationale Jugendbegegnungen – Grundsätze

  • Die Begegnung soll mindestens fünf und höchstens 30 Tage (ohne An- und
    Abreisetag) betragen.
  • Eine Gruppe soll nicht weniger als fünf und nicht mehr als 60 Personen umfassen.
  • Der Zahl der Begegnungen im Ausland soll eine vergleichbare Zahl von Begegnungen in Deutschland entsprechen.
  • Das Zahlenverhältnis zwischen den Teilnehmenden aus dem Ausland und aus Baden-Württemberg soll bei bilateralen Programmen ausgeglichen und bei multilateralen Maßnahmen angemessen sein.
  • Bei gemischten Gruppen sollen männliche und weibliche Betreuungspersonen die Gruppe begleiten.
  • Internationale Jugendbegegnungen müssen ein zwischen den Partnern rechtzeitig vorbereitetes und vereinbartes Programm haben.
  • Zuschuss wird im Wege der Projektförderung (Festbetragsfinanzierung) gewährt. Bei Maßnahmen in Ba-Wü als Zuschuss zu den Aufenthalts -und Programmkosten.
    Bei Maßnahmen im Ausland als Zuschuss zu den Fahrkosten.
  • Für Maßnahmen in Ba-Wü können Zuwendungen zu den Aufenthalts- und Programmkosten der Teilnehmenden aus Deutschland (überwiegend aus Ba-Wü) und dem Ausland gegeben werden. Zuwendungen für internationale Maßnahmen in Ba-Wü werden in der Regel als Festbeträge (max.10 €) pro Programmtag für jeden förderfähigen Teilnehmenden gewährt. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein voller Tag. Die Höhe der Festbeträge richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln
  • Für Teilnehmende aus Ba-Wü an Maßnahmen im Ausland können prozentuale Zuschüsse (max. 40 Prozent) zu den Fahrkosten (An- und Abreisekosten) gegeben werden. Berechnungsgrundlage sind zwei durch den Antragsteller einzureichende Angebote (gegebenenfalls unterschiedlicher Beförderungsmittel) der An- und Abreisekosten. Der Zuschussberechnung ist das günstigere Angebot zugrunde zu legen.
  • Aufgrund begrenzter Fördermittel sind Zuschüsse je Begegnung auf maximal 4000,- € begrenzt.

Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage https://jugendarbeitsnetz.de/

Unter der Rubrik „GELD“ sind die entsprechenden Antragsformulare verfügbar.

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