Kinder- und Jugendarbeit
Kinder- und Jugendarbeit
Rechtliche Grundlage ist das SGB VIII – Kinder- und Stärkungsgesetz
§ 11 Jugendarbeit
1. Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
2. Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
3. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung,
- Jugendberatung.
4. Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Auf der Grundlage gleichberechtigter Beziehungen ist es oberstes Ziel, die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen lebenswerter zu gestalten und mögliche Alternativen aufzuzeigen. Hierbei sind folgende Arbeitsprinzipien Voraussetzung jedes sozialpädagogischen Angebotes, welches sich als außerschulisches Bildungsangebot grundsätzlich an alle jungen Menschen richtet:
1. Akzeptanz
Unabhängig davon, ob die Kinder und Jugendlichen etwas an ihrer Lebenssituation verändern wollen, begegnen die pädagogischen Fachkräfte ihnen mit Achtung und Wertschätzung ihrer Person, frei von jeglichen Zuschreibungen.
2. Transparenz
Die pädagogischen Fachkräfte verhalten sich den Kindern und Jugendlichen gegenüber offen, ehrlich und authentisch. Sie machen den Kindern und Jugendlichen deutlich, welche Absichten, Möglichkeiten und Grenzen das Handeln der pädagogischen Fachkräfte hat.
3. Parteilichkeit
Die pädagogischen Fachkräfte im Arbeitsfeld orientieren sich an den Themen, die Kinder und Jugendliche haben und nicht an Problemen, die sie eventuell als Folge verursachen. Das Arbeitsfeld übernimmt Interessenvertretungs- und Lobbyfunktion.
Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Kinder und Jugendlichen bei der Durchsetzung und Inanspruchnahme gesetzlich garantierter Rechte und Leistungen.
4. Offenheit
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die von öffentlichen und freien Trägern zur Verfügung gestellt werden sollen, stehen grundsätzlich allen daran interessierten jungen Menschen offen.
Offene Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich nicht an Defiziten. Sie muss als Teil der öffentlichen und sozialen Infrastruktur begriffen werden. Offenheit lässt grundsätzlich Raum für eigene Themenfindungen und Gestaltungen. Barrieren werden beseitigt, damit alle jungen Menschen mit und ohne Behinderungen miteinander in Kontakt treten können.
Kinder- und Jugendarbeit ist unabhängig von fertigen Curricula oder Bildungsplänen.
5. Freiwilligkeit
Die Teilnahme an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ist grundsätzlich freiwillig.
An der Resonanz durch die Jugendlichen ist zu erkennen, ob Arbeitsweisen und Inhalte den Interessen der Adressaten und Adressatinnen entsprechen. Freiwilligkeit schließt Zustimmung oder Ablehnung mit ein und bestimmt dadurch den ”Markt” der Angebote mit.
Offene Kinder- und Jugendarbeit muss sich auf diesem Markt immer wieder um ihre Adressaten und Adressatinnen bemühen und ihre Attraktivität unter Beweis stellen.
6. Lebensweltorientierung
Offene Kinder- und Jugendarbeit findet in unmittelbarer Nähe zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen statt. Somit richten sich ihre Angebote an Cliquen und Gruppen, die sich aus unterschiedlichen Gründen als zusammengeschlossene oder lose Gruppen im sozialen Nahraum bewegen und diesen auch für sich einnehmen.
7. Partizipation
Das Prinzip der Partizipation erlaubt Kindern und Jugendlichen nicht nur eine aktive Mitgestaltung bei den Themen der Angebote und deren Formen, sondern regt sie dazu an, sich einzubringen.
Aufgrund der wechselnden Gruppenstrukturen, der Freiwilligkeit des Kommens und Gehens müssen Ziele und Inhalte der Angebote mit den Beteiligten immer wieder neu verhandelt werden und stärken so die demokratischen Erfahrungen junger Menschen. Dabei wird die Meinung jedes Einzelnen ernst genommen und in den Aushandlungsprozess einbezogen – Ausgrenzungen wird damit entgegengewirkt.
8. Inklusion
Eine inklusiv gestaltete Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist eine barrierefreie Kinder- und Jugendarbeit. Hindernisse in Sprache, Zugang, Angeboten und Räumlichkeiten sind zu überwinden. Offene Kinder- und Jugendarbeit bedarf einer inklusiven Haltung in der Arbeit vor Ort.
Die Auseinandersetzung mit inklusiven Kulturen, Leitlinien und Praktiken ist erforderlich, um notwendige Strukturen zu schaffen, Schnittstellen zu gestalten und alle jungen Menschen in ihrem Alltag zu fördern und zu begleiten. Um bisher unentdeckte Potentiale gemeinsam zu entfalten, sind Netzwerke und eine gute Zusammenarbeit von Offener Kinder- und Jugendarbeit und anderen Fachdiensten (bspw. Eingliederungshilfe oder Behindertenhilfe) erforderlich.
Inhalte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Grundgerüst der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die alltägliche „Auseinandersetzung“ der Kinder und Jugendlichen untereinander.
In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stoßen unterschiedliche Nationalitäten, Altersgruppen, Interessenslagen sowie Freizeit- und Musikstile aufeinander. Anders als z.B. in Bauwagentreffs, die in der Regel homogen zusammengesetzt sind, müssen sich die Kinder und Jugendlichen damit auseinandersetzen und Kompromisse und Leitlinien des Zusammenlebens finden.
Im Offenen Bereich begegnen sich die Kinder und Jugendlichen zwanglos. Sie müssen keines der Angebote wahrnehmen, d.h. sie können einfach nur da sein. Die hauptamtliche Fachkraft organisiert diesen Freiraum, indem sie ein friedvolles und gewaltfreies Zusammenleben der Einzelnen und der Cliquen ermöglicht, Konflikte schlichtet und die Einhaltung der aufgestellten Regeln (Hausordnung) überwacht.
Bei Bedarf hilft die hauptamtliche Fachkraft bei persönlichen Problemen in Familie, Schule oder Ausbildungsstätte. Auch weitergehende Hilfe bei Bewerbungsschreiben oder allgemein im Übergang Schule/Beruf wird bereitgehalten.
Die hauptamtliche Fachkraft erstellt ein alle Besuchergruppen ansprechendes Programm, das über den Begegnungscharakter hinausgeht. Hierzu gehört die Organisation von Turnieren, Kursen, Arbeitsgemeinschaften und Ausflügen. Dabei werden die Ideen und Interessenslagen der Besucherinnen und Besucher berücksichtigt.
Angebote für bestimmte Zielgruppen werden ausgearbeitet; die Arbeit mit Kinder- oder Neigungsgruppen (z.B. Graffiti, Videoclip-Dancing, Kreativwerksstatt, Computer-AG usw.) spricht weitere Zielgruppen an und verstärkt somit die Vielfältigkeit der Offenen Jugendarbeit. Auch Mädchengruppen gehören weiterhin zum Portfolio der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Hauptamtlich geleitete Jugendhäuser im Landkreis Calw
- Jugendhaus Altensteig
- Jugendtreff Althengstett
- Jugendtreff Bad Herrenalb
- Jugendraum Bad Liebenzell
- Jugendhaus Bad Wildbad
- Jugendhaus Calw
- Jugendtreff Ebhausen
- YOUZ Nagold
- Jugendhaus Neubulach
- Jugendhaus Schömberg
- Jugendtreff Simmozheim
- Jugendtreff Wildberg
Ehrenamtlich geleitete Jugendtreffs gibt es in Bad Teinach-Zavelstein, Dobel, Enzklösterle, Höfen, Nagold-Hochdorf und das Prisma in Bad Liebenzell
Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
Vereine und bürgerschaftliches Engagement sind entscheidende Säulen für die soziale Infrastruktur. Ca. 60% aller Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind Mitglieder in Vereinen. Bei Kindern und Jugendlichen liegt die Quote noch höher.
Die Zahl der ehrenamtlich Aktiven liegt bei 25-30%, eine genaue Zahl lässt sich hier nicht ermitteln, Doppel- und Dreifachmitgliedschaften erschweren eine genaue Quantifizierung. Wichtiger ist aber welche Leistungen, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit, erbracht werden.
Der Erwerb von sportlichen, musischen und technischen Kompetenzen, eine christliche Einstellung, der Erhalt von Natur und Umwelt sind nur Ausschnitte der vielfältigen Erfahrungen, die in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit gemacht werden.
Ohne das Vereinsleben, ohne kirchliche Kinder- und Jugendarbeit, ohne Jugendfeuerwehr etc. ist unsere Gesellschaft nicht vorstellbar und auch nicht lebenswert.
In den Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit steckt ein enormes Bildungspotenzial. Die jungen Menschen erwerben wichtige Kenntnisse, man kann sie auch „Schlüsselqualifikationen“ nennen, wie z.B. Persönlichkeitsstärkung, soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit und Konfliktlösung.
In den Freizeitmaßnahmen erwerben Kinder und Jugendliche wichtige Kompetenzen für ihr späteres Leben. Entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten übernehmen sie Verantwortung in den Zeltlagern und Freizeiten. Ihr Engagement befähigt sie zu selbstständigem Denken und Handeln und dem Erfahren von Selbstwirksamkeit.
In den Veranstaltungen der Jugendverbände werden Kinder und Jugendliche sehr früh mit demokratischen Entscheidungsprozessen vertraut gemacht und beteiligen sich auf altersgerechte Art und Weise daran.
Eigene Grenzen überschreiten
Wichtig sind auch die Momente „des Über-sich-Hinauswachsens“. Eigene Grenzen überschreiten: Damit sind nicht nur die erlebnispädagogischen Angebote gemeint, wie Klettern, Segeln oder Rafting, sondern auch alltägliche Dinge, wie in einer Gruppe in einem großen Zelt übernachten.
Für Kinder sind viele Erlebnisse bedeutsam, z.B. am Kletterbaum Höhenunterschiede überwinden, der gemeinsame Floßbau oder das gefüllte Bastelzelt, welche unendliche Möglichkeiten zur kreativen Gestaltung bieten. Für Jugendliche sind es eher themenbezogene Workshopangebote, die Party im Kornfeld und die Großgruppenspiele, die außeralltägliche Erfahrungen ermöglichen.
Gemeinschaft erleben
Das Erleben der Kinder und Jugendlichen ist zudem durch das Sein in der Gemeinschaft geprägt. Mit Betreten des Ferienfreizeitraumes sind die Kinder Teil der Gruppe. Dieses Erleben von Gemeinschaft prägt dann auch stark das Erzählen über das Zeltlager oder die Freizeit. Durch Gemeinschaft wird auch der Einzelne stärker und das ist hier im positiven Sinne gemeint.
Unsere Aufgaben im Bereich der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit:
- Rechtliche Beratung zu den Themen Aufsichtspflicht, Kinderschutz, Haftungsfragen, Jugendschutz
- Administrative Aufgaben im Kreisjugendring
- Projekte und Maßnahmen zur Ehrung ehrenamtlich Tätigen
- Hilfe bei Landesjugendplan-Anträgen
- Information und Beratung zu §72a-Vereinbarungen – Führungszeugnisse für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Aktiv im Kinderschutz – Verleihung eines Siegels für Vereine und Verbände